Die Schullaufbahngespräche in Klassen 9 bereiten eine wichtige Entscheidung vor. Neben dem Realschulabschluss können SchülerInnen den Weg zum Abitur über ein rein gymnasiales Arbeiten in Klasse 10 einschlagen. Bei entsprechenden Leistungen erfolgt die Versetzung in die Oberstufe über die bilaterale Versetzungsordnung. Ein Vereinspapier hilft dabei, den Überblick zu behalten.
Was bislang an Werkrealschule, Realschule oder Gymnasium gar nicht möglich war, muss an der Gemeinschaftsschule von Eltern und Schülerinnen / Schülern zwingend entschieden werden - die Niveaustufe für Klasse 9 und / oder 10. Insbesondere für die Wahl zur Kl. 10 sollte man sich aber der damit zusammenhängenden Konsequenzen bewusst sein. Im Rahmen der Beratungen für die Niveau-Wahl für Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschulen ist allerdings zu beobachten, dass diese Wahl nicht ausschließlich über die Dimension der leistungsbezogenen Anforderungen der beiden Niveaustufen erfolgt, sondern häufig in breite Spekulationen mündet, welches Niveau die besseren Zugänge in die vorhandenen Oberstufen bietet. Dabei wird im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht selten eine Kalkulation von Aufwand und Ertrag vorgenommen, die sich allerdings überwiegend auf die üblicherweise vorhandenen Annahmen stützt und immer das Risiko beinhaltet, dass die Wirklichkeit eben anders aussieht als ursprünglich angenommen. Wer Entscheidungen treffen muss, sollte über die damit zusammenhängenden Sachfragen und Konsequenzen umfassend informiert sein, wenn er eine bewusste Wahl treffen möchte. Deshalb an dieser Stelle einige Zusammenhänge, die - m. E. - nicht immer in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden. Da die - formal mögliche - Wahl des G-Niveaus für Kl. 10 aber nicht mit Wechselprozessen an Oberstufen verbunden ist, wird sie an dieser Stelle nicht weiter aufgegriffen. Die Grundfrage lautet daher:
„Soll ich für meinen Sohn / meine Tochter in Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule eher das M-Niveau oder das E-Niveau wählen“
Bei dieser Entscheidung sollten zumindest die nachfolgend aufgeführten Aspekte im Auge behalten werden:
1) Von der Gemeinschaftsschule in eine Ausbildung
Wenn es ohnehin feststeht, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter nach dem Ablegen der Realschulabschlussprüfung den Weg ins duale System wählt und eine Berufsausbildung beginnt, liegt sicherlich der Weg über das M-Niveau nahe, so wie er an den Realschulen im Lande seit langem angeboten wird.Aber auch für diesen Weg ist es an der Gemeinschaftsschule möglich, den Weg in Jahrgangsstufe 10 über das E-Niveau zu wählen, denn die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 nach der gymnasialen Versetzungsordnung, die für das E-Niveau gilt, ist automatisch verbunden mit einem Mittleren Bildungsabschluss, der dem Realschulabschluss gleichgestellt ist.
2) Von der Gemeinschaftsschule in ein berufliches Gymnasium
a) Mutmaßungen über die Wahrscheinlichkeit einen Platz zu erhalten
Wenn der Weg nach Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule in eine Oberstufe der beruflichen Gymnasien führen soll, beginnt die Überlegung, ob die Chance, einen Platz an einer Oberstufe zu erhalten, eher gegeben ist, wenn man - sicherheitshalber - das sog. 85%-Kontingent ansteuert (M-Niveau mit 1 oder 2 Fremdsprachen, oder E-Niveau mit 1 Fremdsprache), oder ob man das 15%-Kontingent ansteuert (E-Niveau mit zwei Fremdsprachen).Dabei wird angenommen, dass mit dem 85%-Kontingent aufgrund der größeren Zahl eine höhere Wahrscheinlichkeit auf einen Platz an einer Oberstufe verbunden ist. Dies ist aber bei weitem nicht so sicher, wie es scheint, denn im 85%-Kontingent ist naturgemäß die Konkurrenz wesentlich höher. Die Absolventen der Gemeinschaftsschulen konkurrieren dort mit den Absolventen der Realschulen, der Werkrealschulen und der Fachschulen. Im 15%-Kontingent konkurrieren sie mit Überwechslern aus den Gymnasien.Eine konkrete Aussage, in welchem %-Kontingent die höhere Wahrscheinlichkeit auf einen Platz existiert, kann letztlich niemand verbindlich machen. Zudem muss man auch festhalten, dass aufgrund der vorhandenen Oberstufengruppen der beruflichen Gymnasien in Relation zu den Bewerberzahlen rein rechnerisch überall genügend Platz vorhanden ist, um allen Interessierten ein Angebot machen zu können.
b) Mutmaßungen über unterschiedliche Leistungsansprüche
Da aber nicht alle Oberstufenprofile der beruflichen Gymnasien gleichermaßen gewählt werden, hat es sich auch herumgesprochen, dass im Falle einer zu hohen Bewerberzahl für ein bestimmtes Profil, die Zeugnisschnitte, die die Aufnahme regeln, sukzessive angehoben werden. Aus diesem Grund wird angenommen, dass über die Wahl des M- Niveaus - aufgrund eines angenommenen niedrigeren Anspruchsniveaus - ein insgesamt besserer Zeugnisdurchschnitt erreicht werden kann, der wiederum die Aufnahmewahrscheinlichkeit erhöht.
Für diese Anspruchsdifferenz zwischen M- Niveau und E-Niveau gilt - nach meiner Wahrnehmung - uneingeschränkt, was Helmut Fend schon in einer Gegenüberstellung von Selbsteinschätzung und Leistungserbringung über die Leistungsdifferenz zwischen Realschule und Gymnasium gesagt hat: „Zudem liegen die Selbsteinschätzung der Haupt- und Realschüler insgesamt relativ nahe beieinander, während sich die Gymnasiasten in ihrem elitären Bewusstsein davon abheben, obwohl realiter ihre Leistungen häufig denen der Realschüler sehr ähnlich sind“.1 Diese Beobachtung ist zwar schon etwas älter, aber immer noch unverändert gültig. Anders ist es auch nicht zu erklären, dass Wechsler von den Gymnasien an die Realschulen so gut wie nie in der Spitzengruppe der Realschulen zu finden sind. Bei dieser Feststellung greife ich allerdings auf Erfahrungen aus der Realschule zurück, da dies an den meisten Gemeinschaftsschulen aufgrund der kurzen „Existenzspanne“ noch nicht beobachtet werden kann. Mit anderen Worten: Die gefühlte Differenz zwischen M- und E-Niveau ist deutlich höher als die faktisch vorhandene - gleichwohl gibt es an spezifischen Punkten Differenzen. Ob aber die vorhandenen Differenzen ausreichen um den Zeugnisschnitt im M-Niveau zu heben, ist fraglich und überwiegend spekulativ. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Notenschnitte am Ende einer formalen Prüfung anders zustande kommen als im Rahmen einer kontinuierlichen Erhebung über ein Schuljahr.
3) Von der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule in die Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule (wo vorhanden) oder des allgemeinbildenden Gymnasiums.
Grundsätzlich gilt, dass dieser Weg sowohl über das M-Niveau als auch über das E-Niveau möglich ist, wobei der Übergang in die Oberstufe der Gemeinschaftsschule mit 1 Fremdsprache, in die Oberstufe der allgemeinbildenden Gymnasien nur mit 2 Fremdsprachen möglich ist. Allerdings gibt es bei den Übergangsmodalitäten zwischen M- und E-Niveau deutliche Unterschiede, die deshalb etwas ausführlicher dargestellt werden sollen.
a) Notenschnitte
Während beim M-Niveau nach der Realschulabschlussprüfung ein Mindestschnitt von 3,0 in den maßgeblichen Fächern und 2,3 in den Kernfächern erforderlich ist, und zudem kein Kernfach schlechter als 4,0 bewertet werden darf, folgen die Anforderungen auf dem E- Niveau der gymnasialen Versetzungsordnung, die sowohl in den maßgeblichen Fächern als auch in den Kernfächern einen Schnitt von 4,0 vorsieht, und zudem eine Kernfachleistung nicht schlechter als mit der Note 5,0 bewertet werden darf. Eine solch hohe Durchschnittsdifferenz - etwa 1,7 Notenstufen bei den Kernfächern - lässt sich auch durch größtmögliche angenommene Anforderungsdifferenzen nicht begründen - sondern sie basieren auf einer grundsätzlichen Ungleichheit der beiden Übergangsvarianten mit einer deutlichen Benachteiligung derer, die den Weg über das M- Niveau gewählt haben.
b) Anwendung von Ausschlusskriterien
Auch lohnt sich ein Blick auf die Ausschlusskriterien: Beim Übergang in die Oberstufe über das M-Niveau muss in den Kernfächern ein Schnitt von 2,3 erreicht werden und eine Leistung darf nicht mit 5,0 bewertet werden. Beim Übergang über das E-Niveau muss in den Kernfächern ein Schnitt von 4,0 erreicht werden und eine Leistung darf nicht mit 6,0 bewertet werden. Die Wahrscheinlich, in einem offiziellen Zeugnis die Note 5,0 zu vergeben ist deutlich höher, als bei der Note 6,0. Auf der anderen Seite ist ein Mindestschnitt von 4,0 wesentlich wahrscheinlicher zu erreichen als ein Schnitt von 2,3. Das bedeutet, dass es bei der Wahl des M-Niveaus grundsätzlich eher möglich ist, dass der gewünschte Übergang in eine Oberstufe aus Leistungsgründen nicht gelingt.
c) Referenzgruppeneffekt
Dieser Punkt verlangt allerdings nach einem kleinen sachbezogenen Exkurs und erschließt sich in seiner Wirkung erst nach intensiverer Betrachtung. Streng genommen sagt eine Note nichts über die Leistung aus, sondern nur über den Status der Leistung im Rahmen der Gesamtleistung der Bezugsgruppe (Referenzgruppe). Das heißt, die gleiche Leistung wird in einer insgesamt schwächeren Gruppe / Klasse besser bewertet - in einer leistungsstärkeren Gruppe / Klasse dagegen eher schlechter, und führt zu Konsequenzen, die Helmut Fend folgendermaßen formuliert: „Dabei hat sich gezeigt, dass Lehrer innerhalb ihrer Klasse relativ zuverlässig urteilen (…) dass aber zwischen den Klassen große Unterschiede bestehen. Für dieselben Leistungen kann man in der einen Klasse eine 4, in der anderen eine 2 bekommen“. Auch diese Beobachtung ist Alltag an den Schulen. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedingungen von M- und E-Niveau lässt sich feststellen, dass Klassen, die vor einer offiziellen Prüfung stehen, sich eher einer allgemein größeren Lernanstrengung unterziehen und damit als Gesamtgruppe besser werden mit der Konsequenz, dass die - möglicherweise gleichbleibende - Einzelleistung tendenziell schlechter bewertet wird. Dieser Effekt einer gemeinsamen Anstrengung vor einem Prüfungszeitraum lässt sich in Klassen, deren Leistungen kontinuierlich erhoben werden, nicht in gleichem Maße beobachten, d. h. gleichbleibende Leistungen werden auch eher gleichbleibend bewertet. Im Rahmen der offiziellen Prüfung sind es zudem die mündlichen Prüfungen, in denen sich der Referenzgruppeneffekt stärker bemerkbar macht, und teilweise zu deutlichen Änderungen der langfristig erhobenen Leistungsbewertungen führt. Die Konsequenz hieraus ist, dass die Notenergebnisse im Rahmen offizieller Prüfungsverfahren weniger kalkulierbar sind.
d) Tagesform
Wenn die Leistungen eines Tages (Prüfungstag) über bis zu 50% der Endnote entscheidet, dann ist klar, dass die Tagesform eine sehr hohe Auswirkung auf die Gesamtnote am Ende der Prüfung hat. Bei kontinuierlich erhobenen Leistungen verteilt sich die Bedeutung der Einzelleistung dagegen auf mehrere Termine. Damit ist die Tagesform nicht dermaßen entscheidend.
e) Reaktionszeit
Bei kontinuierlich erhobenen Leistungen - und vorhandenem Elterninteresse an den Schulleistungen der Jugendlichen - erhalten die Eltern bis kurz vor Schuljahrsende immer Informationen über die vorhandene Notenlage und können - bei Bedarf - korrigierend einschreiten. Bei einem offiziellen Prüfungsverfahren stehen die endgültigen Notenergebnisse erst kurz vor Schuljahrsende fest, mit der Konsequenz, dass Sie keinen zeitlichen Spielraum mehr für mögliche Korrekturen haben. Dies bedeutet, dass der Handlungsspielraums der Eltern bei der Begleitung ihrer Kinder eingeschränkter ist. Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Rahmenbedingungen für einen Übergang in die Oberstufe über das M-Niveau so deutlich von denen über das E-Niveau unterscheiden, dass es durchaus gerechtfertigt ist, hier von einem „privilegierten“ Übergang und einem „nicht-privilegierten“ Übergang zu sprechen.
4) Übergang an eine Oberstufe mit anschließender Studienabsicht
Nicht jeder, der ein Abitur macht, möchte anschließend auch studieren. Es gibt auch Berufsausbildungen, die ein Abitur erfordern. Zudem ist es nicht verboten, das Bildungsangebot einer Oberstufe in Anspruch zu nehmen, um dann aber eine Tätigkeit aufzunehmen, für die das Abitur nicht zwingend erforderlich ist. Wenn aber nach dem Abitur noch ein Studium folgen soll, dann gilt es, einen weiteren Zusammenhang zu bedenken. Wenn man nur die sog. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Blick hat, führt dies häufig zur Überlegung, welcher Mindestaufwand notwendig ist, um dieses Ziel einigermaßen sicher zu erreichen, und damit häufig zu den oben erwähnten Spekulationsaktivitäten. Man sollte aber auch im Blick behalten, dass der Zugang zu einem Studium eine Sache ist, es erfolgreich zu beenden, aber eine andere. Und an diesem Punkt gibt es über die verschiedenen Wege, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen, eben auch Beobachtungen, die an dieser Stelle zumindest zur Kenntnis genommen werden sollten. In einer Studie von Juni 2017 wird zur Frage der Studienabbrecher folgendes ausgeführt:
„So lässt sich eine Bruchlinie zwischen der rein gymnasialen bzw. der HZB an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und den übrigen Arten des HZB-Erwerbs ausmachen. Studienabbrecher verfügen seltener als Absolventen über eine allgemeinbildende gymnasiale HZB (63% gegenüber 79%). Dagegen ist die Gruppe der Studienabbrecher vergleichsweise stark durch alternative Zugangswege zum Studium geprägt. Der Erwerb der HZB hat bei den Studienabbrechern eher an Berufskollegs, Beruflichen Gymnasien oder Berufs-/Fachoberschulen stattgefunden. Die größten Unterschiede liegen dabei für den Besuch von Beruflichen Gymnasien vor, über welches 14% der Studienabbrecher, jedoch lediglich 8% der Absolventen ihre HZB erworben haben. Insgesamt lässt sich somit anhand dieser Befunde konstatieren, dass der nicht allgemeinbildende gymnasiale Erwerb der HZB mit einer erhöhten Neigung zum Studienabbruch verbunden ist“.
Diesen Befund nun ausschließlich den Beruflichen Gymnasien anzulasten, ginge an der Problemlage vorbei, denn diese beginnt wesentlich früher. In dem Bemühen, sich die Hochschulzugangsberechtigung über einen Weg mit möglichst „schlanken“ Leistungsanforderungen zu holen, übersieht man, dass die Zugänge zu den Hochschulen auch die Aufgabe haben, auf die Leistungsanforderungen eines Studiums vorzubereiten. Mehr als 30% der Studienabbrüche erfolgt, weil die Studierenden nicht mit Leistungsanforderungen an den Hochschulen zurecht kommen. Wer also bei der Entscheidung zwischen Wegen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen im Hinblick auf die Zugänge zu den Hochschulen sagt: `Warum soll ich den anspruchsvolleren Weg gehen, wenn ich dasselbe auch billiger haben kann`, der muss möglicherweise damit leben, dass dadurch der Verbleib an einer Hochschule fraglicher wird. Eine aus Leistungsgründen nicht notwendige Wahl des M-Niveaus geht daher auch immer einher mit einer freiwilligen Selbstbeschränkung bei den Vorbereitungen auf ein Studium. Für die am Anfang gestellte Frage, ob in der Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschulen M- oder E-Niveau gewählt werden sollte, kann daher nur gesagt werden: Wo der Weg über das E-Niveau möglich ist, sollte er auch gegangen werden. Hinzu kommt, dass es - zwar zunehmend aber regional noch unterschiedlich - die Möglichkeit geben wird, sich alternativ zu den beiden vorhandenen Oberstufen der beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien über die Möglichkeiten einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen zu informieren, die von ihrer Ausgestaltung und von ihrem Leistungsanspruch her dem Standard des allgemeinbildenden Gymnasiums entspricht, von der Fremdsprachenregelung aber auch die Möglichkeit bietet, mit einer Fremdsprache in die Oberstufe einzusteigen.
Jegliche Spekulation darüber, welcher Weg in eine Oberstufe der „eleganteste“ ist, birgt die Gefahr in sich, dass die Kalkulation eben langfristig nicht aufgeht. Zu einer soliden Vorbereitung auf ein Hochschulstudium sollte daher der Weg gewählt werden, der die individuell größtmöglich verträglichen Impulse zur Leistungsentwicklung beinhaltet. Alles andere sind unkalkulierbare Spekulationen und keine ernsthaften Alternativen.
5) Noch keine Vertrautheit mit der Situation
Da die Entscheidungsnotwendigkeit für M- oder E-Niveau an den bisherigen Schularten nicht vorhanden war, und an der Gemeinschaftsschule bislang auch erst einmal durchgeführt wurde, konnte sich bei vielen Eltern, SchülerInnen, Lehrkräften noch keine Vertrautheit mit dieser Situation entwickeln. Entsprechend gab es viele offene Fragen und Ängste und eine Tendenz, dann doch „sicherheitshalber“ erst mal den Mittleren Bildungsabschluss zu machen. Auch war man sich nicht sicher, ob der mit einer Versetzung nach Kl. 11 erreichte Abschluss, der dem Realschulabschluss gleichgestellt ist, auch wirklich ein „echter“ Abschluss ist, und wie er von Firmen und / oder (Berufl. ) Gymnasien eingeschätzt wird und welche Konsequenzen daraus folgen. Bei seiner Wahl Ängsten und Unsicherheiten zu folgen oder auf Spekulationen zu setzen, ist häufig nicht zielführend - wie z. B. bei den Zulassungen zum ersten Jahrgang der GMS- Oberstufen in Tübingen und Konstanz festzustellen war. Wo die Zusage eines „gleichgestellten“ Abschlusses gemacht wird, muss man sich auch darauf verlassen können, dass auch die Gültigkeit uneingeschränkt dieselbe ist.