Liebe Mitglieder im Verein für Gemeinschaftsschulen, liebe Interessierte,
seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschlad rechtsverbindlich. Art. 7 (24) UN-Behindertenrechtskonvention will Bildung als inklusiven lebenslangen Prozess verstanden wissen. In der Gemeinschafsschulverordnung aus 2012 wurde dezidiert festgelegt, dass die Gemeinschaftsschule eine inklusive Schulart ist. Seit 2012 sind nun 10 Jahre vergangen und bei der Verteilung der Kinder auf die inklusiven Gemeinschaftsschulen ist eine elaborierte Praxis entstanden. Wie geht es den Schulen? Wie geht es den Kindern? Was geschieht in der individuellen Lernentwicklungsbegleitung? Wie setzen Schulen Inklusion in der täglichen Arbeit um? Welche Positivibeispiele haben sich entwickelt? Welche Gelingensbedingungen für Inklusion gibt es? Welche weiteren Unterstützungen bräuchte es?
Wir laden alle Interessierten herzlich ein,
am 03. Mai 2022, 17:00 bis 18:30 Uhr
online mit dabei zu sein. Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird über sich, ihre Aufgabe und ihre Vision berichten. Sonderpädagogin Stephanie Ernst wird die Eckpunkte des Inklusionskonzeptes der Hardtschule im Förderschwerpunkt Lernen vorstellen. Im gemeinsamen Austausch werden wir die Gelingensbedingungen für Inklusion beleuchten und Vorschläge für die Weiterarbeit forumlieren.
Wir freuen uns auf einen spannenden Dialog mit Ihnen. Die Zugangsdaten zur Konferenz gehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung per Mail zu.
Zielgruppe: Mitglieder und Interessierte Öffentlichkeit
Sie wollen das Angebot der Akademie langfristig unterstützen? Kein Problem. Hier können Sie dem Verein für Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg e.V. beitreten.
Datum, Uhrzeit | 03.05.2022, 17:00 |
max. Teilnehmer | 50 |
aktuelle Teilnehmer | 25 |
Stichtag, Anmeldungsende | 03.05.2022, 18:30 |